Gemeinsames Lernen
An der Martinschule lernen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Förderbedarf seit 2011 gemeinsam. Seit dem Schuljahr 2012/2013 sind an der Martinschule zwei Sonderpädagoginnen fest beschäftigt.
Förderraum der Martinschule
Auszüge aus dem Inklusionskonzept der Martinschule
Leitgedanke
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen in die Gesellschaft eingebunden werden, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Einstellungen oder Einschränkungen (vgl. http://www.bildungsserver.de/Inklusion-3511.html). Auch Schülerinnen und Schüler sind verschieden im Hinblick auf Geschlecht, Alter, soziale Herkunft und Bildung, im Hinblick auf Nationalität und Muttersprache, Hautfarbe und Religion sowie im Hinblick auf ihre sozialen Fähigkeiten, Begabungen und Beeinträchtigungen (vgl. http://www.abc-der-ganztagsschule.de/Inklusion.html).
An unserer Schule berücksichtigen wir die besonderen Bedürfnisse und besonderen Fähigkeiten der Kinder, um sie bei der Entwicklung zu einer mündigen und selbstsicheren Person zu unterstützen. Dementsprechend begleiten und unterstützen wir unsere Schülerinnen und Schüler auf ihrem individuellen Lernweg. Ihre Vielfalt sehen wir als Chance, miteinander und voneinander zu lernen. Durch fest verankerte Strukturen von Regeln und Ritualen aber auch durch offene und kooperative Unterrichtsformen erhalten die Schülerinnen und Schüler die Förderung und Forderung, die sie benötigen.
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte im inklusiven Unterricht
Im Gemeinsamen Lernen (GL) an der Martinschule werden Schüler und Schülerinnen mit verschiedenen Förderschwerpunkten gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet.
Schwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung sind:
- Emotionale und soziale Entwicklung (ES)
- Sprache (SQ)
- Lernen (LE)
- Geistige Entwicklung (GG)
- Hören und Kommunikation (HK)
- Sehen (SE)
- Körperliche und motorische Entwicklung (KM)
Leistungsbewertung und Zeugnisse
Die Leistungsbewertung sowie die Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf richten sich nach den Förderschwerpunkten der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Kinder mit den Förderschwerpunkten ES, SQ, KM, HK und SE werden zielgleich, d.h. nach den Richtlinien der Grundschule unterrichtet und bewertet. Sie erhalten das Zeugnis nach den Bestimmungen der Grundschule. Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten LE und GG werden zieldifferent, d.h. nach den Empfehlungen für die jeweiligen Förderschwerpunkte unterrichtet und bewertet. Bei den zieldifferenten Förderschwerpunkten werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte (§ 27 (1) AO-SF). Die Zeugnisse beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern sowie das Arbeits- und Sozialverhalten. (Quelle: http://www.schulministerium.nrw.d/BP/Schulrecht/APOen/AO_SF.pdf)
Die Sorge vieler Eltern von Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, dass ihr Kind beim GL langsamer arbeitet, weil es auf die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf „warten“ muss, ist somit unbegründet. Die Klassen werden nach den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. Geistige Entwicklung erhalten differenziertes Material, welches ihrem individuellen Förderplan und den Richtlinien ihrer Förderschwerpunkte entspricht. Die Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, müssen nicht zwingend die Ziele der Grundschule erreichen.
Inklusiver und präventiver Unterricht
Seit Februar 2013 gehören zwei Sonderpädagoginnen zum Kollegium der Martinschule und arbeiten dort in den Klassen, in denen Kinder mit und ohne Förderbedarf gemeinsam lernen.
Inklusiver Unterricht gelingt nur durch die intensive Zusammenarbeit der Grundschullehrkraft und der sonderpädagogischen Lehrkraft (sowie evtl. der Integrationskraft). Die Grundschullehrkraft und die Sonderschullehrkraft gestalten in weiten Teilen im Team den Unterricht der gesamten Klasse.
Kooperation
Gelungenes Gemeinsames Lernen steht und fällt mit der Kooperation aller an der Förderung der Schülerinnen und Schüler beteiligten Personen. Aus diesem Grund wird an der Martinschule besonderer Wert auf die Kooperation mit allen am Kind beteiligten Personen und Einrichtungen gelegt.
Bei Interesse am vollständigen Konzept zum Gemeinsamen Lernen an der Martinschule wenden Sie sich bitte an die Schulleiterin Frau Weuthen.